Hermann Schaus
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Pressemitteilungen
Vorratsdatenspeicherung: Bei Hessens Innenminister ist Datenschutz in schlechten Händen
Zur Behauptung des hessischen Innenministers Peter Beuth, der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung gehe in die richtige Richtung, da dieses Instrument helfe ‚die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu gewährleisten‘, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es gibt keinerlei Nutzen-Nachweis für ein weiteres bürger- und verfassungsfeindliches Datenspähgesetz. Dass CDU-Mann Beuth alle guten, verfassungs-, bürger- und datenrechtlichen Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung in den Wind schlägt, ist keine Überraschung. Anders verhält es sich bei der Bundes-SPD. Diese hatte sich in Wahlkampfzeiten als vehementer Gegner einer Vorratsdatenspeicherung geriert und erteilt nun an der Seite der CDU dem Gesetzentwurf den Segen - einfach nur peinlich.“
Wie absurd der ganze Vorgang sei, werde klar, wenn man sich das Folgende vor Augen führe: Die Vorratsdatenspeicherung sei von der großen Koalition (2005-2009) bereits einmal eingeführt worden und habe durch eine einzigartige Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gestoppt werden können, so Schaus. Zudem habe der Europäische Gerichtshof die Richtlinie der EU-Kommission, die maßgeblich von Berlin gestützt wurde, 2014 verworfen. Doch all das scheine die Regierungsparteien in Berlin, aber auch Hessens Innenminister leider nicht davon abzuhalten, die verworfenen Regelungen und Gesetze in leicht modifizierter Form wieder auf den Weg zu bringen.
Schaus: „DIE LINKE ist gespannt, wie sich die Kniefälle der Grünen vor der Hessen-CDU fortsetzen. Vor Regierungseintritt haben sich Hessens Grüne vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Doch gestern haben sie eine hessische Vorratsdatenspeicherung durch Verschärfung des Polizeigesetzes mit auf den Weg gebracht. Es darf bezweifelt werden, dass sie nun Peter Beuth widersprechen und gegen eine entsprechende Bundesregelung kämpfen.“