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Angeblicher Erfolg des Bodycam-Einsatzes bei der Polizei wurde nie wissenschaftlich begleitet oder ausgewertet

Anlässlich der heutigen 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Meldegesetzes, des HSOG und des Glücksspielgesetzes, erklärt Hermann Schaus, parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE hat erhebliche Zweifel an der angeblich bestehenden, abschreckenden Wirksamkeit und der  Verfassungsmäßigkeit der Aufzeichnungen mit Bodycams. Die permanenten Tonaufzeichnungen vor den Bildaufzeichnungen, in einer Schleife von 30 Sekunden, stellen zudem eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung dar.

Hinzu kommt: In der kompletten Testphase waren nach Aussagen von Experten aus der Polizei stets größere Polizeistreifen unterwegs. Die normale Situation im Polizei-Alltag sind Zweimannstreifen. Bei den Probeläufen in Sachsenhausen waren jedoch jeweils drei bis vier Polizeibeamte gemeinsam auf Streife. Beim Probelauf auf der Frankfurter Zeil waren es sogar bis zu 10 Beamte.“

Auch habe es keine wissenschaftliche Begleitung oder Auswertung der Probephase gegeben, so Schaus. Zudem sei dem Innenausschuss nicht laufend über die Ergebnisse der Testphase berichtet worden. Das Ergebnis habe offenbar schon vor Beginn des Tests festgestanden.

Schaus: „Wir hatten bei den von Innenminister Peter Beuth (CDU) vielgelobten Probeläufen ganz andere Bedingungen als sie tatsächlich im Polizeialltag vorhanden sind. Dass es aber bei höherer Polizeipräsenz zu weniger Angriffen auf Polizeibeamte kommt, liegt nahe. Ob dies mit der Bodycam zu tun hat, ist also keineswegs bewiesen.“


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