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NRW-Verfassungsgerichtshof stoppt Nullrunde für Beamte: Schwarzgrüne Kürzungspläne in Hessen stehen nun infrage

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist heute mit dem Gesetz zur Beamtenbesoldung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Insbesondere die Nullrunde für höhere Beamte verstoße ‚evident‘ gegen die Verfassung, urteilten die Richter. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Auch Haushaltslage und Schuldenbremse entbinden den Landesgesetzgeber nicht davon, die Beamten anständig zu bezahlen. Dieser entscheidende Leitsatz des Verfassungsgerichts in NRW wird auch in Hessen nicht ohne Auswirkung bleiben. Es ist nun mehr als fraglich, ob die schwarzgrüne Koalition in Hessen an dem Vorhaben festhalten kann, im nächsten Jahr eine Nullrunde vorzusehen und in den darauf folgenden Jahren lediglich eine Steigerung von einem Prozent vorzunehmen.“

Das Verfassungsgericht des Landes NRW habe heute die unterschiedliche Anpassung der Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt, so Schaus. Weitere Entscheidungen zu den Beamtenbesoldungsregelungen in Rheinland-Pfalz, die den hessischen Absichten sehr ähneln, würden sicher bald folgen.

Schaus: „DIE LINKE fordert schon immer, die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen auch auf die Beamten zu übertragen. Wir freuen uns, dass nun in einem ersten Verfahren zumindest eine Untergrenze gezogen wurde.“


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