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Verfassungswidrige Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung werden endlich abgeschafft

 

Anlässlich der Anhörung im Landtag zur Änderung des Wahlrechts, erklärt Dr. Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Anhörung hat eine große Zustimmung zum Abschaffen der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung gezeigt. Das ist gut so.

Bedenklich bleibt, dass dem bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf der Linken die Mehrheit vor allem der Regierungsfraktionen damals nicht zustimmen konnte – mit der Begründung, auf ein höchstrichterliches Urteil warten zu wollen. Dies ist bedenklich für die Demokratie, wenn die Abgeordneten als erste gesetzgebende Gewalt ihre Aufgabe nicht wahrnehmen und auf die dritte Gewalt, die Justiz, wartet.“

Leider seien in der heutigen Anhörung weitere Aspekte des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen zu Erleichterungen der direkten Demokratie nahezu untergegangen, so Dr. Wilken. Es bleibe das Geheimnis von CDU und Grünen, warum sie diese grundsätzlich unterschiedlichen Themen in einem Gesetz vermenge.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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