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Hessentrojaner und Co. – verfassungsmäßige Zustände müssen in Hessen von Bürgerinnen und Bürgern erstritten werden

 

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz und das Hessische Verfassungsschutzgesetz erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mal wieder bedarf es eines großen ehrenamtlichen Engagements einer Vielzahl von mutigen Personen, um in Hessen verfassungsgemäße Zustände zu erstreiten. Die Law-and-Order-Politik der schwarzgrünen Landesregierung ist mit der Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz weit vom verfassungsgemäßen Weg abgekommen. Diese Gesetzgebung greift völlig unverhältnismäßig in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ein.“

Da die Verwendung des Hessentrojaners auf das Weiterbestehen bekannter IT-Sicherheitslücken angewiesen sei, werde ganz bewusst eine permanente Gefährdung der hessischen Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen, so Wilken. Dass dies nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein könne, liege auf der Hand.

Wilken: „Die Verfassungsbeschwerde ist dringend notwendig, um den Hessentrojaner, die Palantir-Datenauswertungssoftware ‚Hessendata‘ und die umfangreichen - aber fast voraussetzungslosen - Überwachungsbefugnisse des Verfassungsschutzes auf die Müllhalde der Geschichte zu befördern.  Wir wünschen den Beschwerdeführerinnen und -führern viel Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies umso mehr, weil sie zum Teil selbst Opfer staatlicher Überwachungsmaßnahmen oder des gefährlichen Missbrauchs der über sie gespeicherten Daten durch Staatsbedienstete sind.“

 

 

 


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