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Landtagswahlgesetz: Fehler, Fehler, Fehler

Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der ganze Vorgang ist peinlich für Schwarzgrün. Und zwar nicht nur, weil die jetzt vorliegende nur knapp ausreichende Korrektur von zwei Wahlkreiszuschnitten erst auf Anweisung durch den Staatsgerichtshof passiert ist. Er bleibt zudem Ausdruck einer schlampigen Flick-Schusterei, weil erst im Gerichtsverfahren durch den Verfahrensbevollmächtigten der SPD, Prof. Will, auffiel, dass es in Frankfurt am Main Stadtteile gibt, die zunächst keinem Wahlkreis zugeordnet worden sind.“

Der Stadtteil Frankfurter Berg und auch der Flughafen wären bisher im Gesetz keinem Wahlkreis zugeordnet gewesen, so Wilken. Die gesetzliche Zuordnung stelle eine Neuregelung dar – leider fehle hierfür die notwendige ausführliche Begründung.

Wilken: „Dass diese Regelung in der Gesetzesbegründung lediglich als ‚Klarstellung‘ bezeichnet wird, ist schlicht falsch. Aber Schwarzgrün will nicht transparent machen, dass auch hier ein verfassungswidriger Zustand im Hau-Ruck-Verfahren ausgebessert werden musste.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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