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Gericht billigt umstrittene BND-Abhörpraxis: Aus Überwachungsskandal nichts gelernt

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den De-Cix-Betreiber in Frankfurt am Main erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitscher Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Weder Bundesregierung noch Geheimdienste oder Bundesverwaltungsrichter haben aus dem NSA-Überwachungsskandal gelernt und die notwendigen Konsequenzen gezogen. Es bleibt bei der massenhaften Abschöpfung von Daten am weltgrößten Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main. Damit bewegen sich die Behörden hart am Rande der Legalität – wobei offen bleibt, von welcher Seite sie sich dieser Grenze nähern.“

Ungenaue Anordnungen durch das Bundesinnenministerium gegenüber dem Geheimdienst BND und der Zugriff auf sehr viel mehr Internet-Provider als nötig ermöglichen es dem Geheimdienst, die gesetzliche Grenze von nur 20 prozentiger Nutzung der Daten einzuhalten, so Wilken.

„Die deutsche Teilnahme am weltweiten Überwachungsstaat ist damit höchstrichterlich abgesegnet. Dies wird unseren Widerstand dagegen nicht schmälern. Denn eine Überwachung der Geheimdienste ist nicht möglich; deswegen müssen sie abgeschafft werden.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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