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Verfassungsänderung – Gute Ergänzungen im Schatten von nur symbolischem Murks

Anlässlich der heutigen Abstimmung über die Verfassungsänderungen erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Einzelne geplante Änderungen können die Verfassung sinnvoll ergänzen: Zum Beispiel Förderung der Gleichberechtigung, Kinderrechte und Schutz informationstechnischer Systeme. Auch die Streichung der Todesstrafe aus dem Text ist ein richtiges Signal. Aber andere der 15 Verfassungsänderungen sind missraten.“

Die Einführung eines Staatszielbegriffs samt einer Reihe neuer Staatsziele sei nichts weiter als eine Mogelpackung, so Wilken. Der Staatszielbegriff stelle klar: Hier wird Verfassungsrecht nach Kassenlage eingeführt. Dies heiße im Klartext: Alle Staatsziele klingen schön, aber ob sie verfolgt werden, hinge davon ab, ob das Geld nicht vorher schon für andere Dinge ausgegeben wurde. Einklagen könne hier niemand etwas. Deshalb stimme DIE LINKE  gegen die Definition und enthalte sich bei den einzelnen Staatszielen.

„Ähnlich irreführend ist die Neuregelung der Volksbegehren und Volksabstimmung: Zwar wird das Einstiegsquorum abgesenkt, aber zugleich das Zustimmungsquorum derart hoch gelegt, dass diese Hürde kaum überwindbar ist. Hier von einer Stärkung der Volksgesetzgebung zu sprechen, ist zumindest irreführend und nicht zustimmungsfähig.

Ebenso lehnen wir die Neuregelung zur ausschließlich elektronischen Verkündung von Gesetzen ab. Die Verkündung muss auch weiter in Papierform erfolgen, denn 10 Prozent der Hessinnen und Hessen haben keinen Internetzugang und wären so systematisch ausgeschlossen.

Gute Initiativen sind die der SPD zu einem Recht auf Bildung und die Idee unserer Fraktion ein Recht auf Wohnen mit aufzunehmen. Leider haben diese keine Mehrheit gefunden.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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