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Neueinteilung der Landtagswahlkreise

CDU und Grüne haben grob die demokratischen Grundsätze zur Durchführung einer Wahl missachtet

Damit die hessische Landtagswahl im Oktober verfassungskonform ist, muss der Wahlkreis 34 in Frankfurt noch vor der Wahl neu zugeschnitten werden. Das hat der Hessische Staatsgerichtshof am Mittwochabend in Wiesbaden entschieden, nachdem die SPD einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte. Dazu  erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„In Anerkennung der Zeitnot, nur noch wenige Monate vor der Landtagswahl noch das Landtagswahlgesetz ändern zu müssen, hat der Staatsgerichtshof entschieden, nur den von Schwarzgrün zu verantwortenden, allergrößten Schnitzer zu korrigieren. 

CDU und Grüne haben grob die demokratischen Grundsätze zur Durchführung einer Wahl missachtet und ein fehlerhaftes Gesetz durch den Landtag gepeitscht. Dies hat das Gericht jetzt korrigiert - und das ist gut so. Das Urteil ist eine ordentliche Klatsche gegen die schwarzgrüne Arroganz.

Ein nicht zu beanstandendes Wahlgesetz, das demokratischen Ansprüchen genügt, werden wir nächstes Jahr erarbeiten müssen. Dann hoffentlich ohne Innenminister Peter Beuth (CDU).“


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