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Neueinteilung der Landtagswahlkreise: Staatsgerichtshof muss schwarzgrünen Murks klären

Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof über den Antrag der SPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Neueinteilung der Landtagswahlkreise erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist zwar nicht zu erwarten, dass die Neueinteilung der Wahlkreise auf die Zahl linker Direktmandate Einfluss nehmen wird. Tatsache ist aber, dass Schwarzgrün nachlässig mit den Grundprinzipien unserer Demokratie umgegangen ist - und dies wird mit Sicherheit Einfluss nehmen auf das Wahlverhalten.“

Leider sei von den Regierungsfraktionen CDU und Grüne versäumt worden, rechtzeitig und besonnen zu handeln, so Wilken.

„Das schwarzgrüne Hauruck-Verfahren zur Einteilung der Wahlkreise war völliger Murks. Das Gesetz der Regierungsfraktionen ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir warten nun mit Spannung auf das Urteil des Staatsgerichthofs.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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