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BGH-Urteil: Presse ‚Wachhund der Öffentlichkeit‘

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen erklärt Ulrich Wilken, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Urteil macht deutlich, dass Medien veröffentlichen dürfen, wenn mutige Menschen schwere Missstände in Betrieben aufdecken.  Unternehmensinteressen stehen richtigerweise zurück hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit.“

Es sei gut und konsequent, dass dies auch dann gelte, wenn die die Missstände dokumentierenden Film- und Fotoaufnahmen rechtswidrig erlangt worden seien, so Wilken. Denn allzu oft bliebe Aktivistinnen und Aktivisten keine andere Möglichkeit, als ein Hausfriedensbruch, um schwere Missstände – zum Beispiel in der Bio-Tierhaltung, wie es hier der Fall war – zu dokumentieren. Dies dann an die Öffentlichkeit zu bringen, sei eine der ureigensten Aufgaben der Presse.

„Das muss auch zu Veränderungen in der Politik führen. Derartige Haltungsbedingungen, wie sie aufgedeckt worden sind, darf es für Tiere nicht geben.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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