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Ungleiche Wahl – Wahlrechtsreform noch vor der Landtagswahl

Anlässlich des von der LINKEN eingebrachten Konzepts für eine Wahlrechtsreform erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE will, dass das Demokratieprinzip konsequent für alle dauerhaften Bewohnerinnen und Bewohner der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen gilt.

Es ist eine eklatante Diskriminierung und ein Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention, dass Menschen, die dauerhaft unter voller Betreuung stehen, bei der Bundestagswahl nicht wählen durften und in Hessen bei der kommenden Landtagswahl nicht wählen dürfen.  Deshalb erwarten wir, dass die Regierungsfraktionen unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung dieses ungerechtfertigten Ausschlusses vom Wahlrecht  zustimmen und so dem Aufruf des UN-Ausschusses für Menschen mit Behinderung folgen werden.“

Gleiches Wahlrecht heiße aber ebenso, dass auch diejenigen Bürgerinnen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen, das gleiche Wahlrecht erhalten müssen, wie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch, so Wilken.

„Wer in Deutschland wohnt und zum sozialen, kulturellen und politischen Leben beiträgt und ebenso den politischen Entscheidungen der Regierung ausgesetzt ist, soll auch wählen dürfen, egal ob ein Stück Papier die Zugehörigkeit zu dem Land formalisiert oder nicht.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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