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Fußfesseln sind nicht geeignet, um Anschläge zu verhindern

Anlässlich der aktuellen Forderung von Hessens Justizministerin Eva Kühne- Hörmann (CDU), nach ihrer Vermutung gewaltbereite Islamisten mit Fußfesseln zu überwachen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

  „Es müssen hier verschiedene Ebenen auseinandergehalten werden, die momentan munter durcheinander geworfen werden: Zum einen sind Fußfesseln sinnvoll, wenn sie - als Ersatz für eine Haftstrafe oder Untersuchungshaft - es Menschen ermöglichen, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber sie sind nicht geeignet, schwere Gewalttaten zu verhindern. Kühne-Hörmanns Idee, unschuldigen Menschen generell den Aufenthalt an bestimmten Orten – z. B. Bahnhöfen und Flughäfen - zu untersagen und dies mit der Fußfessel zu überwachen, ist abstrus und widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien.“

Es gelte immer noch das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland, wonach eine Straftat nachgewiesen sein müsse, um den Täter zu bestrafen, so Wilken. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wolle deshalb bereits verurteilte Extremisten überwachen. Das gehe Kühne-Hörmann nicht weit genug. Sie befürworte den Einsatz von Fußfesseln bereits bei dem Verdacht, gewaltbereit zu sein.

Wilken: „Einer Ausweitung der Voraussetzungen zum Tragen einer Fußfessel auf Verdachtsmomente muss vehement entgegengetreten werden, da sie zur Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips führen würde.“


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