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CETA-Zustimmung durch deutschen EU-Vertreter muss nun auf juristischem Weg gestoppt werden

Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat ihre Klage in Karlsruhe gegen das Handelsabkommen CETA erweitert und einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um zu verhindern, dass der deutsche Vertreter im Rat der EU der geplanten vorläufigen Anwendung von CETA zustimmt. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Beschluss der Großen Koalition im Bundestag, die vorläufige Inkraftsetzung von CETA gegen alle gesellschaftlichen Widerstände durchzusetzen, ist ein fatales Signal. Es ist wichtig, dass nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob das Vorgehen von SPD, CDU und CSU im Bund, insbesondere hinsichtlich der Übertragung von Hoheitsrechten, zulässig ist.

Wir hoffen, dass der beantragte, einstweilige Rechtsschutz zur Konsequenz hat, dass der deutsche Vertreter im Rat der EU einem Beschluss zur vorläufigen Anwendung von CETA nicht zustimmen darf, solange eine verfassungsrechtlich zulässige Zustimmung des Deutschen Bundestages fehlt.“

Für DIE LINKE stehe fest, so Wilken: Es wäre im Falle eines Abschlusses z.B. für US-amerikanische Firmen ein Leichtes, über Standorte in Kanada in den Genuss von CETA zu kommen und damit all die in TTIP kritisierten Vereinbarungen doch noch geltend zu machen.

„Wer die Absenkung von Standards verhindern will – Stichworte: Umwelt, kommunale Daseinsvorsorge, Demokratie, Sozial- und Rechtsstaat sowie Verbraucherschutz - muss TTIP und CETA verhindern.“


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