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Nein heißt Nein – sexuelle Selbstbestimmung endlich strafrechtlich geschützt!

Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag zur Reform des Sexualstrafrechts erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die aktuelle Reform des Sexualstrafrechts ist ein Paradigmenwechsel, da nun das sexuelle Selbstbestimmungsrecht als solches als Wert anerkannt wird. Dass dies nun endlich durchgesetzt werden konnte, ist ein Erfolg vor allem der Frauen in Beratungsstellen und Notrufen, die mit ihren Organisationen und Verbänden seit sehr vielen Jahren dafür gekämpft haben. Selbstverständlich auch in Hessen. Ich möchte ihnen hierfür ausdrücklich danken.“

Äußerst problematisch sei jedoch die pauschale Strafandrohung hinsichtlich der Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe stattfinden, so Wilken. Es stehe zu befürchten, dass so ein sexueller Übergriff durch eine Person allen anderen aus dieser Gruppe zugerechnet werden könnte, auch wenn sie nicht einmal davon wussten. Der Boden des seriösen Strafrechts würde damit verlassen.

Wilken: „Dass durch die mit der Reform verknüpfte Änderung im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und damit auch eine Ausweisung schneller möglich sein soll, ist ebenfalls bedenklich. DIE LINKE lehnt Doppelbestrafungen im Sinne von strafrechtlicher Bestrafung und zusätzlicher Ausweisung grundsätzlich ab.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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