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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfassungswidrig?

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Neben allen anderen inhaltlichen Problemen mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – vor allem beim Jugendangebot und Jugendmedienschutz – ist der erneute Meldedatenregisterabgleich das Hauptproblem. Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Michael Ronellenfitsch hat in einer Anhörung klipp und klar gesagt, dass der erneute Meldedatenregisterabgleich gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt, das Änderungsgesetz somit nicht verfassungskonform und mit Erfolg beklagbar sei.“

Dies habe er für alle Länderdatenschutzbeauftragten ausgesprochen, so Wilken. „Wir nehmen eine Stellungnahme unseres  Datenschutzbeauftragten ernst und lehnen den Gesetzentwurf somit in 2. Lesung ab.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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