Ulrich Wilken
Raum: 213 M
0611 350 60 74
www.ulrichwilken.de
Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Verfassung
Pressemitteilungen
Weitere Strafrechtsverschärfung bei Angriffen auf Polizisten und andere Einsatzkräfte ist falsch
Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde der CDU – zu einem auf Betreiben der Hessen-CDU zustande gekommenen Beschluss der Innenministerkonferenz für eine härtere Bestrafung tätlicher Angriffe auf Einsatzkräfte – erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Innenministerkonferenz fordert, eine Mindesthaftstrafe von sechs Monaten bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte einzuführen. Die Gerichte sollen gezwungen werden, auch in Bagatellfällen ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles Freiheitsstrafen zu verhängen und damit durch drakonische Strafen Stärke und Härte zeigen.“
Offenbar seien hier die Gerichte der eigentliche Störfaktor, der mit dem Gesetz überwunden werden soll, so Wilken.
„Es ist Innenminister Peter Beuth, der selbst darauf hingewiesen hat, dass viele tätliche Angriffe unter Alkoholeinfluss passieren. Die Erwartung, dass gerade in solchen Fällen Menschen vor der Tat einen Blick in ein Gesetzbuch werfen, sich über eine Strafhöhe informieren, daraufhin ihr Verhalten kritisch reflektieren und von der Ausführung einer Gewalthandlung absehen, ist absurd.“
„Die Innenministerkonferenz fordert, eine Mindesthaftstrafe von sechs Monaten bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte einzuführen. Die Gerichte sollen gezwungen werden, auch in Bagatellfällen ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles Freiheitsstrafen zu verhängen und damit durch drakonische Strafen Stärke und Härte zeigen.“
Offenbar seien hier die Gerichte der eigentliche Störfaktor, der mit dem Gesetz überwunden werden soll, so Wilken.
„Es ist Innenminister Peter Beuth, der selbst darauf hingewiesen hat, dass viele tätliche Angriffe unter Alkoholeinfluss passieren. Die Erwartung, dass gerade in solchen Fällen Menschen vor der Tat einen Blick in ein Gesetzbuch werfen, sich über eine Strafhöhe informieren, daraufhin ihr Verhalten kritisch reflektieren und von der Ausführung einer Gewalthandlung absehen, ist absurd.“