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Fotografen keine Beweissicherungstruppe – Pressefreiheit geht vor

Nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt sind die dpa-Fotografen, die während der Blockupy-Demonstration im Juni 2013 Fotos gemacht hatten, nicht verpflichtet, diese an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Hierzu erklärt Ulrich Wilken, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:

„Ich begrüße den Beschluss des Landgerichts. Er ist eine wichtige Entscheidung für Fotojournalisten und die Presse insgesamt. Freie Berichterstattung wäre nicht mehr möglich, wenn Journalisten damit rechnen müssten, dass ihre Aufnahmen als Beweismaterial der Staatsanwaltschaft zu übergeben wären. In jedem Fall wiegt die Pressefreiheit schwerer als eine eventuelle Strafverfolgung, die in diesem Fall auch noch vor allem der Diskreditierung der Demonstrationsfreiheit gilt.“

Die Pressefreiheit sei ein hohes Gut. Journalisten und Fotografen dürften nicht zu Hilfspolizisten degradiert werden, so Wilken.

„Wir fordern im Gegenteil, dass die Polizei die Videos, die sie selbst während der Demonstrationen rechtswidrig gedreht hat, an die Demonstrantinnen und Demonstranten herausgibt. Denn diese haben ein großes Interesse an der Aufklärung der gegen sie durch die Polizei begangenen Straftaten. Und auf die Pressefreiheit kann sich die Polizei nicht berufen.“


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