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Wer fällt um bei Vorratsdaten? Sozialdemokraten!

Zum erneuten Umfallen der Bundes-SPD in der zentralen politischen Auseinandersetzung um die Speicherung von privaten Telefon- und Internetverbindungen erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Allen guten verfassungs-, bürger- und datenrechtlichen Argumenten zum Trotz wird Bundes-Justizminister Heiko Maas (SPD) erneut die Vorratsdatenspeicherung einführen. Ein absurder Vorgang: Schon einmal wurde die Vorratsdatenspeicherung von der großen Koalition (2005-2009) eingeführt und durch eine einzigartige Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gestoppt.“

Zudem habe der Europäische Gerichtshof die Richtlinie der EU-Kommission, die maßgeblich von Berlin gestützt wurde, 2014 verworfen. Und Bundes-Justizminister Heiko Maas (SPD) habe sich noch in Wahlkampfzeiten als vehementer Gegner einer Vorratsdatenspeicherung geriert, so Wilken. Und das zu Recht: Schließlich gebe es keinerlei Nutzen-Nachweis für ein weiteres bürger- und verfassungsfeindliches Datenausspähgesetz.

Wilken: „Auch die Attentate von Paris konnten mit der in Frankreich geltenden Vorratsdatenspeicherung nicht gestoppt werden. Umso so grotesker ist jetzt der Beschluss der Bundesregierung, die Speicherung von privaten Daten erneut mit einem neuen Gesetz ermöglichen zu wollen.  Das Problem ist auch nicht, wie Maas jetzt behauptet, die Zeitdauer der Speicherung, sondern dass anlassunabhängig alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Das ist eine eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips; sie erklärt alle Bürgerinnen und Bürger zu potentiellen Verbrechern.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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