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Schneller Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft bleibt in Hessen weiter möglich

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung, in dem auch eine Karenzzeit für den Wechsel ehemaliger Regierungsmitglieder in die Wirtschaft geregelt ist, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU) betont die Transparenz im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf. Dann sollte er auch ganz transparent machen, dass die Formulierung des Gesetzes einen viel zu großen Ermessensspielraum zulässt. So wird die Regierung nicht verpflichtet, eine Beschäftigung in der Wirtschaft zu untersagen, selbst wenn ‚dienstliche Interessen beeinträchtigt werden‘. Es ist eine Soll-Vorschrift gewählt worden. Die Karenzzeit ist eine Mogelpackung.“

Betrachte man den Zeitraum, für den ein Wechsel untersagt werden könne, so werde zudem klar: Innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung des Amtsverhältnisses sei nur höchstens eine Untersagung von 12 Monaten möglich. Und auch nur, wenn in der Zeit noch Amtsbezüge oder Übergangsgeld gezahlt werde, so Wilken.

„Die Mitnahme von Insiderwissen sowie eine Verquickung von Wirtschaftsinteressen mit der Politik wird mit diesem Gesetz nicht strikt verhindert. Das längst verlorengegangene Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stellt man so mit Sicherheit nicht wieder her. DIE LINKE fordert eine gesetzliche Regelung für eine verhältnismäßige Karenzzeit, die sich an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit orientiert. Nur so kann das Vertrauen in die Politik und die Demokratie wiederhergestellt werden.“


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