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EuGH verweigert EU-Ausländern Anspruch auf Hartz IV

Anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, mit dem arbeitsuchenden EU-Ausländern ein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen verwehrt wird, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir sind mit dem Generalanwalt des EuGH der Ansicht, dass EU-Ausländerinnen und -Ausländer nicht  pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dass der Europäische Gerichtshof dem Antrag des Generalanwalts nicht gefolgt ist, enttäuscht und hat schwerwiegende Folgen für viele Familien.“

Das Urteil zeige deutlich, dass eine umfassende Gesetzesänderung notwendig sei, so Wilken.

„Gesetze, die dem Ausbau des Binnenmarktes dienen, werden 'europäisiert'. Entscheidungen, die den Menschen dienen – wie das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf ein Leben in sozialer Sicherheit – fehlen. Die Europäische Union muss eine soziale Union werden. Hiervon haben wir uns mit diesem Urteil erneut weiter entfernt."


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