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Europäischer Gerichtshof: Schwule sollen Blut spenden dürfen

Zum Schlussplädoyer von Generalanwalt Paolo Mengozzi vor dem EuGH, der den Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende als „diskriminierend“  bezeichnet hat, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Schlussplädoyer von Generalanwalt Paolo Mengozzi lässt hoffen, dass in Deutschland der Diskriminierung homo- und bisexueller Männer auch im Gesundheitsbereich durch ein Urteil des EuGH bald ein Ende gesetzt wird.“

Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertige eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen würden. Das habe der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mitgeteilt.

„Alleiniges Kriterium für einen Ausschluss dürfe laut Mengozzi nur ein individuelles und konkretes sexuelles Risikoverhalten für eine hohe Ansteckungsgefahr mit HIV sein. Und das wollen, können und dürfen wir nicht erheben – weder bei hetero- noch bei homosexuellen Menschen.“


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