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Peinliche Panne bei Pastörs-Ermittlungen bleibt für das Justizministerium ohne Konsequenzen

Zum Bericht der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) zur ‚Pastörs-Panne‘ im Rechtsausschuss des Landtags– die Staatsanwaltschaft hatte vergessen, die Aufhebung der Immunität des NPD-Landtagsabgeordneten Udo Pastörs aus Mecklenburg-Vorpommern zu beantrage, dem zur Last gelegt wird, als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demo am 1. Mai 2013 in Hanau abgehalten zu haben. - erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ich begrüße, dass die Generalstaatsanwaltschaft in einer Rundverfügung als Konsequenz bestimmt, dass bei Verfahren gegen Politiker eine Internet-Recherche durchgeführt wird, ob diese ggf. ein Abgeordnetenmandat haben. Laienhaft könnte man glauben, dass solche Recherchepraktiken durchaus Allgemeinpraxis seien, offensichtlich aber nicht bei hessischen Staatsanwaltschaften.  Offen bleibt, ob hier ein Zusammenhang mit Arbeitsüberlastung besteht.“

Vollkommen unverständlich bleibe, dass die Justizministerin für ihr eigenes Haus keinerlei derartige Konsequenzen für notwendig halte, so Wilken. Immerhin sei dem Ministerium beginnend mit dem 7. Mai 2013 über das Verfahren berichtet worden. Und auch hier sei nicht aufgefallen, dass eine mehr als peinliche Panne drohe.

Wilken: „Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes vom Grundgesetz geschütztes Gut, das ich in keiner Weise in Frage stelle. Aber Fachaufsicht und Qualitätssicherung im eigenen Haus gefährden die richterliche Unabhängigkeit nicht. Unverständlich bleibt also, warum die Ministerin für ihr Haus keinerlei Konsequenzen für nötig hält, um künftige Pannen zu vermeiden.“


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