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Wahl des Staatsgerichtshofs: Drei von elf Richtern geben dem Landtag Wahllisten vor

Zur heutigen Wiederholung der Wahl der nicht-richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Drei Richter des Staatsgerichtshofs haben am 13. August 2014 beschlossen, dass der Landtag die nicht-richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs neu wählen muss. Diese schreiben uns sogar vor, mit welchen Listen wir dies tun. Ich sehe hierin – gemeinsam mit den Verfassungsrichtern Jürgen Gasper und Ursula Kraemer  - einen Verstoß  gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.“

Fakt sei: Der Landtag habe sechs nichtrichterliche Mitglieder gewählt. Bei fünf dieser sechs Personen gebe es keine Bedenken hinsichtlich ihrer Wählbarkeit. Damit seien sie vollkommen rechtmäßig Mitglieder des Staatsgerichtshofs.

Wilken: „Nachdem vor Wochen die nicht-richterlichen Mitglieder vom Landtag gewählt und vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs vereidigt worden sind, hat genau dieser durch Doppelgewichtung seiner Stimme dafür gesorgt, dass letztlich nur die fünf richterlichen Mitglieder über die Wirksamkeit der Wahl entscheiden konnten. Dabei hat ein Gericht an sich grundsätzlich in voller Besetzung zu entscheiden. Warum nicht einfach ein nicht wählbarer Bewerber gestrichen wurde und der nächste nachrücken konnte, ist nur aus parteitaktischem Kalkül zu erklären.“

Hinweis: Die beim letzten Mal gewählte Liste wurde heute – mit Ausnahme des gestrichenen Kandidaten Prof. Safferling – heute wieder bestätigt.


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