Anhörung LINKE-Gesetzentwurf: Rechtssichere Schutzzonen brauchen eine gesetzliche Regelung

 

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung eines LINKE-Gesetzentwurfes zur Einrichtung von Schutzzonen um Beratungsstellen, Kliniken und Praxen erklärt Christiane Böhm, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Anhörung hat deutlich gezeigt, dass die Diskussion vor allem durch ein Versagen der Frankfurter Ordnungsbehörden ausgelöst wurde. Auch deswegen haben alle Träger von Beratungsstellen und Frauenverbände klar betont: Der nun bekannt gewordene Erlass ist ein erster Schritt, wirkliche Rechtssicherheit schafft nur eine gesetzliche Regelung."

Böhm betont, dass dazu das LINKE-Gesetz tauglich ist. 

„Wir wissen, dass die Abwägung von Grundrechten immer schwierig ist. Dementsprechend haben wir verschiedene Rechtspositionen gehört. Vor demselben Problem der Grundrechtsabwägung stünde aber auch ein Vorstoß über ein Landesversammlungsgesetz nach einhelliger Aussage aller Staatsrechtler in der Anhörung. Von daher macht es keinen Sinn noch Jahre ins Land gehen zu lassen, ohne Rechtssicherheit über ein Gesetz herzustellen. Unser Gesetzentwurf steht dazu bereit und kann noch im September beschlossen werden, um die Herbst-Mahnwachen zu stoppen."


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