Revisionsentscheidung zu Kristina Hänel belegt Unzulänglichkeit des neuen Paragrafen 219a StGB

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit der heute bekanntgegebenen Revisionsentscheidung das Urteil gegen die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel aufgehoben und eine erneute Befassung des Landgerichts Gießen vor dem Hintergrund der Neufassung des Paragrafen 219a StGB zu Beginn des Jahres angeordnet. Dazu erklärt Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Wiedervorlage beim Landgericht Gießen belegt vor allem eines: Auch der neue Paragraf 219a stellt keine Garantie für das Informationsrecht zu Schwangerschaftsabbrüchen von Ärztinnen und Ärzten gegenüber ihren Patientinnen dar. Wie schon der Schuldspruch zweier Berliner Gynäkologinnen Mitte Juni nach dem neuen Paragraf 219a belegt hat, werden Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin gegängelt und in ihrem Recht eingeschränkt, Frauen umfassend und sachgerecht zu informieren.

Für DIE LINKE bleibt es dabei: Wir brauchen eine politische Entscheidung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Mittelpunkt stellt. Dazu muss der Paragraf 219a endlich ersatzlos gestrichen werden.“


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