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Frauen in Konfliktsituationen schützen: Bannmeilen um Schwangerschaftsberatungsstellen und Arztpraxen endlich ermöglichen

 

Gestern Abend hat die Stadtverordnetenversammlung von Gießen die Landesregierung mit breiter Mehrheit aufgefordert, einen rechtssicheren Weg zu finden, um Demonstrationsverbote im Umkreis von 150 Metern um Arztpraxen und Schwangerschaftsberatungsstellen zu ermöglichen. Hintergrund sind Einschüchterungen und Bedrohungen, denen ungewollt Schwangere durch Demonstrationen der so genannten Lebensschutzbewegung ausgesetzt sind. Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, begrüßt den gemeinsamen Vorstoß:

„Es ist ein Skandal, dass Frauen, die eine äußerst schwierige persönliche Entscheidung zu treffen haben, massiv bedrängt werden. Nun muss die schwarzgrüne Landesregierung Farbe bekennen, ob der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Wille zu einer Bannmeilenregelung es auch in die politische Wirklichkeit schafft.“

Anders als bei anderen Demonstrationen handele es sich hier um einen unmittelbaren Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen, so Böhm. Dies rechtfertigte aus Sicht der Linksfraktion diese begrenzte Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

„Während gestern Abend CDU/CSU und SPD im Bundestag das Informationsverbot des §219a StGB im Kern bestätigt haben, haben die Stadtverordneten von Gießen mehrheitlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank.“


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